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SVG OBU

Ab 01.01.2019 müssen Lkw-Fahrer die Gewichtsklasse in der OBU verpflichtend eingeben.

Seit längerem erscheinen die Gewichtsklassen in der OBU, ab Januar muss die Gewichtsklasse gewählt werden und zwar 7,5 bis 11,99 t; 12 bis 18 t oder mehr als 18 t. Bei Fahrzeugen mit mehr als 18 t muss zusätzlich die Anzahl der Achsen angegeben werden, also entweder 3 Achsen oder 4 und mehr Achsen. Das Gewichtsklassen ergeben sich bei Fahrzeugkombinationen aus der Addition der zulässigen Gesamtgewichte, auch die Achsanzahl bezieht sich auf die addierten Achsen der Kombination.

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