ADR Gefahrgut Grundlehrgang Stückgut
Informationen
Kennung | Datum | Ort | |
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SVGSH-76 | 08.11.2025 – 22.11.2025 |
24539 Neumünster,
Leinestraße 36, 24539 Neumünster |
Beschreibung
Fahrendes Personal kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge müssen eine gültige ADR-Bescheinigung vorweisen können. Diese Bescheinigung können Sie durch die Teilnahme an einem ADR Basiskurs für Stück- und Schüttgüter erwerben. Die Prüfung durch die IHK findet im Anschluss an das Seminar statt. ADR-Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Diese Auffrischungsschulung muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf absolviert werden.