Die Ausbreitung des Corona-Virus kann bei Betrieben Kurzarbeit notwendig machen. Darum wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert – vorübergehend bis zum 31.12.2020. Leidet auch Ihr Unternehmen unter dieser Pandemie? Dann könnte Kurzarbeit für Entlastung sorgen – und gleichzeitig Ihre Fachkräfte im Unternehmen halten.
In dieser Webkonferenz erfahren Sie, wann Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, unter welchen Voraussetzungen Sie Kurzarbeit beantragen können und wie Ihre Beschäftigten zu ihrem Kurzarbeitergeld kommen.
Referent
Andre Ziegler, Teamleiter Arbeitgeberservice, gemeinsamer Arbeitgeberservice Saarbrücken Agentur für Arbeit Saarland und Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken