Darum ist Fahrzeugkostenrechnung wichtig
In der Transport- und Logistikbranche fungiert die Fahrzeugkostenrechnung als unverzichtbares Grundlagentool der Speditions-BWL. Als elementarer Bestandteil dieser „Sonder-BWL“ bildet sie das Fundament für eine gewinnorientierte Kalkulation je Lkw und Anhänger.
Diese genaue Kenntnis der eigenen Kosten ist gerade im hart umkämpften Straßengüterverkehr die entscheidende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit. Nur wer seine Kosten exakt beziffern kann, vermeidet es, Preise ruinös zu unterbieten oder wertvolle Aufträge durch zu hoch angesetzte Frachtsätze an die Konkurrenz zu verlieren.
Zentrale Ziele
Kostentransparenz
Alle relevanten Kostenarten (Anschaffung, Abschreibung, Finanzierung, Treibstoff, Wartung, Versicherung, Verwaltung usw.) werden fahrzeugbezogen erfasst, sodass klar wird, was ein Fahrzeug pro Jahr, Tag oder Kilometer wirklich kostet.
Rentabilitätsanalyse
Es wird sichtbar, welche Fahrzeuge, Relation, Kunden oder Touren kostendeckend bzw. profitabel sind und wo systematisch Geld verloren geht.
Preisgestaltung
Nur wenn die Vollkosten pro km/Einsatz bekannt sind, lassen sich Frachtraten bzw. Verrechnungssätze kalkulieren, die sowohl wettbewerbsfähig als auch kostendeckend sind.
Steuerungs- und Controllingfunktion
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Budget- und Liquiditätsplanung: Genaue Kenntnis der Fahrzeugkosten unterstützt Jahresbudgets, Investitionsplanung sowie die Absicherung der Liquidität, insbesondere bei kapitalintensiven Fuhrparks.
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Kostenmanagement: Auffällige Verbräuche, hohe Werkstattkosten oder häufige Schäden werden identifizierbar und erlauben Gegenmaßnahmen (z.B. Fahrerschulung, Fahrzeugtausch, andere Wartungsstrategie).
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Investitions- und Ersatzentscheidungen: Ob sich Neuanschaffung, Leasing, Miete oder Lebensdauerverlängerung lohnt, lässt sich nur mit einer systematischen Fahrzeugkostenrechnung fundiert entscheiden.
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Aktuelle Seminare zur Fahrzeugkostenrechnung
Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in in Neumünster
Beschreibung
In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.
Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)
Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:
Maßnahme gegen Brände
Bekämpfung von Entstehungsbränden
Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr
Hilfe leisten bei der Evakuierung
Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen
Notfallmaßnahmen
mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt
Rechtliche Grundlagen:
§ 10 ArbSchG
ArbStättV
ASR A 2.2
DGUV Information 205-023
DGUV Vorschrift 1 § 22
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 110,00 € netto, 130,90 € brutto.
Key-Facts
| Kennung | SVGN-28 |
| Freie Plätze | 13 |
Zeiten
| Datum | 06.06.2026 |
| Dauer | (1 Tag) |
| Beginn | 08:30 |
| Ende | 12:30 |
Preise
| Netto | 110,00 € |
| Brutto | 130,90 € |
Ort
| Format | Präsenz |
| Adresse | 24539 Neumünster,
Leinestraße 36, 24539 Neumünster |
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