Neuregelung der Kennzeichnungspflichten

§ 55 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.
Für alle gewerblichen Abfalltransporteure kommt das gute alte „A“-Schild als Fahrzeug-kennzeichnungspflicht flächendeckend wieder – auch für die Entsorgungsfachbetriebe! – lediglich die eingesetzten Fahrzeuge im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen sind von dieser Schilderpflicht befreit. Weitere Informationen und Bezugsquellen HIER.
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