Fördermittel: Verwendungsnachweise für 2012 müssen erst am 02.04.2013 beim BAG sein
Die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise der Zuwendungsverfahren "Weiterbildung" und "De-minimis" für die Förderperiode 2012 endet am 31.03.2013. Da dieser Termin auf einen Sonntag fällt und sich daran ein Feiertag anschließt, verschiebt sich das Fristende gemäß § 193 BGB auf den Ablauf des nächsten Werktages, das heißt den 02.04.2013.






