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Warum Brandschutzhelfer wichtig sind
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden, mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ziele der Ausbildung
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt praxisnahes Wissen und gibt den Teilnehmenden die Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln. Nach Abschluss sind Sie in der Lage:
✅ Entstehungsbrände schnell und effektiv zu bekämpfen
✅ Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen und Personen zu retten
✅ Feuerlöscheinrichtungen sicher zu bedienen
✅ Die Feuerwehr zu alarmieren und einzuweisen
✅ Notfallmaßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen

Seminarinhalte
Theorie
- Grundsätze des Brandschutzes
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der
Brandbekämpfung - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Handfeuerlöschern erfahren
Praxisnah & Effizient
Die Schulung dauert 5-6 Stunden und umfasst theoretische Inhalte sowie eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren. Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden.
Sichern Sie sich jetzt einen Platz in unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Termine für die Brandschutzhelfer-Ausbildung
Fachkunde Personenverkehr - Omnibus- und Gelegenheitsverkehr mit Pkw
Beschreibung
Jedes Unternehmen im Straßenpersonenverkehr, welches geschäftsmäßig oder entgeltlich Personen mit Kraftfahrzeugen in Omnibussen (> 9 Sitzplätze) und/oder mit Pkw (max. 9 Sitzplätze) für Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr befördern, benötigt im Unternehmen (intern oder extern) eine fachlich geeignete Person. Diese zur Führung der Geschäfte bestellte Person, nennt man Verkehrsleiter:in. Die fachliche Eignung muss bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Unser Lehrgang soll Sie bestmöglich auf die IHK-Prüfung vorbereiten.
Der Lehrgang ist in Vollzeit, 11 Tage (täglich, außer Sa & So) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Sie erhalten sehr umfangreiches Schulungsmaterial sowie einen Zugang zum lehrgangsbegleitenden Online-Kurs im SVG-Lernportal.
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind notwendig, da die IHK-Prüfung ausschließlich in deutscher Sprache stattfindet und vorrangig offene Fragen hat. Die anfallende IHK-Prüfungsgebühr ist an Ihre zuständige IHK zu entrichten.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten des Lehrganges (Achtung: Diese müssen vor der verbindlichen Buchung beantragt werden!!!) und den Link's der jeweiligen Industrie- und Handelskammern, finden Sie auf unserer SVG-Homepage. Ebenso stehen Ihnen beratend und unterstützend die Mitarbeiter:innen der SVG zur Seite.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 1.100,00 € netto, 1.309,00 € brutto.
Key-Facts
Kennung | SVGDD-507 |
Freie Plätze | 7 |
Zeiten
Datum | 20.10.2025 – 04.11.2025 |
Dauer | (11 Tage) |
Beginn | 08:00 |
Ende | 16:00 |
Preise
Netto | 1.100,00 € |
Brutto | 1.309,00 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
Schulungszentrum Dresden,
SVG Autohof Washingtonstraße 40, 01139 Dresden |
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