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Letzte Änderung: 06.05.2019
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) umfasst den gewerblichen Güterkraftverkehr sowie den Werkverkehr.Gemäß § 1 Abs. 2 (GüKG) handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zGG als 3,5 Tonnen haben, durchgeführt werden.
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Die Mauttarife richten sich nach Fahrzeugkategorie und Euro-Schadstoffklasse und sind entfernungsabhängig.Für Streckenabschnitte der Klasse A (Autobahnen) und S (Expressstraßen) gilt:FahrzeugEuro 0 bis 2Euro 3Euro 4Ab Euro 5von 3,5 - 12t0,57 PLN0,50 PLN0,41 PLN0,29 PLNab 12t0,76 PLN0,66 PLN0,53 PLN0,40 PLNFür Streckenabschnitte der…
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