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Busführerschein: Voraussetzungen, Klassen und Ablauf für Ihre berufliche Qualifizierung
Der Erwerb eines Busführerscheins eröffnet Ihnen sichere und langfristige berufliche Perspektiven in der Personenbeförderung. Ob im Linienverkehr, im Reiseverkehr oder im Werksverkehr – gut ausgebildete Fahrerinnen und Fahrer werden in der gesamten Verkehrsbranche dringend gesucht. Wenn Sie den Busführerschein machen möchten, stehen Sie vor der Wahl der passenden Führerscheinklasse und eines verlässlichen Ausbildungspartners, der Sie sicher durch die theoretische und praktische Prüfung begleitet. Dieser Leitfaden bietet Ihnen alle relevanten Informationen zu den Voraussetzungen, den verschiedenen Führerscheinklassen (D, DE, D1, D1E), dem Ablauf der Ausbildung sowie den anfallenden Kosten und rechtlichen Fristen.
Welche Busführerscheinklassen gibt es?
Wer gewerblich oder privat einen Bus steuern möchte, benötigt die entsprechende Fahrerlaubnis. Grundsätzlich unterscheidet man vier verschiedene Busführerschein-Klassen, die sich hinsichtlich der Fahrzeuggröße, der Anzahl der Fahrgäste und der zulässigen Anhängelast unterscheiden. Ein wichtiger Hinweis vorab: Im Busführerschein der Klasse D ist die Führerscheinklasse D1 automatisch enthalten. Das bedeutet in der Praxis, dass die Klasse D alle Berechtigungen von D1 vollumfänglich abdeckt.
Hier sind die exakten Spezifikationen der einzelnen Klassen im Überblick:
Klasse D1

Diese Klasse berechtigt Sie zum Fahren von kleineren Bussen und zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen (zuzüglich Fahrer). Die Fahrzeuglänge darf dabei maximal 8 Meter betragen. Zudem ist es Ihnen gestattet, einen Anhänger mitzuführen, der jedoch maximal bis zu 750 kg wiegen darf.
Klasse D1E

Wenn Sie Fahrzeuge der Klasse D1 steuern, im Arbeitsalltag aber einen schwereren Anhänger benötigen, ist diese Klasse die richtige Wahl. Sie entspricht den grundlegenden Vorgaben der Klasse D1, die zulässige Gesamtmasse (zGM) des gezogenen Anhängers ist hierbei jedoch unbeschränkt.
Klasse D

Die Klasse D ist der klassische Busführerschein. Er berechtigt Sie zum Fahren von großen Bussen und zur gewerblichen Beförderung von mehr als 8 Personen. Auch hier darf ein Anhänger bis zu 750 kg wiegen. Mit dieser Fahrerlaubnis decken Sie nahezu alle Anforderungen im Linien- und Reiseverkehr ab.
Klasse DE

Diese Klasse bildet die Erweiterung zur Klasse D. Sie berechtigt Sie ebenfalls zur Personenbeförderung von mehr als 8 Personen, jedoch ist die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers unbeschränkt. Dies ist besonders im Reiseverkehr von großer Bedeutung, wenn etwa große Gepäckanhänger mitgeführt werden müssen.
Busführerschein Voraussetzungen und Mindestalter
Um die Ausbildung für einen Busführerschein bei uns beginnen zu können, müssen bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen zwingend erfüllt sein. Zunächst ist der Besitz eines Vorbesitz-Führerscheins erforderlich: Die grundlegende Voraussetzung für alle genannten Busklassen ist der Führerschein der Klasse B.
Das gesetzliche Busführerschein-Mindestalter hängt von der spezifisch angestrebten Klasse ab:
- Für die Fahrzeugklassen D1 und D1E liegt das Mindestalter bei 21 Jahren.
- Für die großen Klassen D und DE müssen Sie ein Mindestalter von 24 Jahren erreicht haben.
Neben dem erforderlichen Alter und dem Vorbesitz spielen gesundheitliche Aspekte eine zentrale Rolle. Sie benötigen vor Ausbildungsbeginn ein medizinisches Gutachten sowie den Nachweis eines augenärztlichen Gutachtens. Zudem ist ein erweiterter Erste-Hilfe-Kurs für den Erwerb der Fahrerlaubnis vorgeschrieben.
Ablauf, Dauer und Kosten für den Busführerschein
Die Ausbildung setzt sich grundlegend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Bei der SVG ist der Ablauf klar und teilnehmerfreundlich organisiert: Die theoretische Ausbildung erfolgt kompakt im Block, was Ihnen eine zügige und fokussierte Wissensvermittlung ermöglicht. Die praktische Ausbildung und die anschließenden Fahrstunden planen wir flexibel nach individueller Absprache mit Ihnen, damit sie sich optimal in Ihren Arbeitsalltag integrieren lassen.
Viele Interessenten fragen sich: Was kostet ein Busführerschein konkret? Die Busführerschein Kosten und Dauer lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von Ihren individuellen Vorkenntnissen ab (beispielsweise, ob bereits ein Lkw Führerschein der Klasse C vorhanden ist) und davon, wie viele praktische Übungsstunden Sie benötigen. Die SVG berät Sie im Vorfeld transparent zu allen anfallenden Gebühren sowie zu möglichen staatlichen Finanzierungen (etwa über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit).
Beschleunigte Grundqualifikation

Besonders wichtig für den beruflichen Alltag: Der reine Führerschein reicht für den gewerblichen Einsatz in der Regel nicht aus. Hierfür benötigen Sie zwingend die beschleunigte Grundqualifikation inklusive bestandener IHK-Prüfung. Erst mit dieser Qualifikation dürfen Sie europaweit gewerblich als Busfahrer tätig werden. Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Unterrichtsstunden (à 60 Minuten) in einer anerkannten Ausbildungsstätte und schließt mit einer 90-minütigen IHK-Prüfung ab. Diese Lehrgänge werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern ganz oder teilweise gefördert.
Gültigkeit und Verlängerung des Busführerscheins
Ein Busführerschein ist nicht unbegrenzt gültig. Die gesetzliche Regelung schreibt strikt vor, dass alle fünf Jahre Fahrer und Fahrerinnen ihren Busführerschein verlängern müssen.
Für diese Verlängerung ist erneut ein medizinisches Gutachten erforderlich, um die körperliche Eignung für die sichere Personenbeförderung nachzuweisen. Wenn Sie den Busführerschein beruflich einsetzen, ist bei dieser gewerblichen Nutzung zudem der Nachweis über regelmäßige Weiterbildungen zwingend notwendig. Die SVG bietet Ihnen als erfahrener Bildungspartner exakt diese gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen an, sodass Sie alle Fristen zuverlässig einhalten und Ihr Busführerschein lückenlos gültig bleibt.
Warum die SVG die richtige Fahrschule für Ihren Busführerschein ist
Die Entscheidung für die richtige Ausbildungsstätte ist maßgeblich für Ihren späteren beruflichen Erfolg. Wenn Sie eine kompetente Fahrschule für den Busführerschein suchen, bietet Ihnen die SVG (Straßenverkehrsgenossenschaft) entscheidende und praxisnahe Vorteile. Als etablierter Partner der Transport- und Logistikbranche kennen wir die exakten Anforderungen, die Verkehrsbetriebe und Unternehmen an ihr Fahrpersonal stellen.
Wir vermitteln nicht nur das reine Fahren zur Vorbereitung auf die Prüfung, sondern bereiten Sie umfassend auf den anspruchsvollen beruflichen Alltag vor. Unsere Ausbildung zeichnet sich durch höchste Praxisnähe, erfahrene Ausbilder und moderne Schulungsfahrzeuge aus. Zudem profitieren Sie von unserem starken, bundesweiten Branchennetzwerk. Ob Sie als Quereinsteiger neue Karrierewege beschreiten, sich als erfahrener Berufskraftfahrer weiterentwickeln oder als Fuhrparkverantwortlicher Ihre Mitarbeiter qualifizieren lassen möchten – die SVG bietet Ihnen strukturierte Abläufe und lösungsorientierte Beratung. Wer den Busführerschein bei der SVG absolviert, erwirbt eine Qualifikation, die in der Branche anerkannt ist und den höchsten Sicherheitsstandards entspricht.
Übersicht der SVG Fahrschulen
Service
- 24h geöffnet
Shop integriert
- Enteisen
- Dusche
- KFZ-Werkstatt
- LKW-Freundlich
- Geldautomat
Truck Wash
- Big Wash
- DocStop
- Dekra
- EuroPart
- Europcar
- EuroWag
BrummiCard
- SVG-Karte
Essen
- Restaurant
- Burger King
- McDonald’s
- KFC
Tanken
AdBlue Säule
- AdBlue
- CNG
- E-Tank
H2
- LPG
- Aral
- DKV
- Esso
- Shell
- UTA
- TotalEnergies
Fahrschulen
-

Fahrschule der SVG Berlin und Brandenburg GmbH
Friedenstraße 34
10249 Berlin
Telefon: +49 30 42016 818
www.fahrschule-friedrichshain.… -

SVG Bremen eG
Hansator 5
28217 Bremen
Telefon: 0421 / 34977-34
Fax: 0421 / 34977-31
www.svg-bremen.de/leistungen_f… -

Fahrschule Dortmund der SVG Westfalen-Lippe eG
Planetenfeldstraße 102
44379 Dortmund
Telefon: 02302 / 2770838 -

BBG - Aus- und Weiterbildungszentrum Duisburg
Konrad-Adenauer-Ring 12
47167 Duisburg
Telefon: 0203 / 45576-290
Fax: 0203 / 45576-299
www.fahrer-qualifikation.de -

BBG - Aus- und Weiterbildungszentrum Düsseldorf
Oerschbachstraße 150
40591 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 7347-480
Fax: 0211 / 7347-488
www.fahrer-qualifikation.de -

BBG Gesellschaft für betriebliche Beratung und Betreuung mbH
Oerschbachstraße 152
40591 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 7347-40
Fax: 0211 / 7347-444
www.bbg-svg.de -

SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH
Breitenbachstraße 9
60487 Frankfurt
Telefon: 069 / 97963-163
www.fahrschulzentrum-koblenz.d… -

BVB Kraftfahrschule Freiburg GmbH
Weißerlenstr. 9
79108 Freiburg
Telefon: 0761 / 70864-80
Fax: 0761 / 70864-81
Mobil: 0151 / 11345601
www.bvb-fahrschule.de/standort… -

Fahrschule Gelsenkirchen der SVG Westfalen-Lippe eG
Daimlerstraße 22
45891 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 / 38991707
Fax: 0209 / 38991709
www.fahrschule-svg.de -

SVG Fahrschule Hamburg GmbH
Bullerdeich 36
20537 Hamburg
Telefon: 040 / 25450-153
Fax: 040 / 25450-301
www.svg-fahrschule.com -

SVG Fahrschule Nord GmbH Zweigstelle
Leibnizstraße 5
24568 Kaltenkirchen
Telefon: 04191 / 9912806
Fax: 04191 / 9912809
www.svg-fs-nord.de -

SVG Aus- und Weiterbildungszentrum Nordhessen GmbH
Gobietstraße 6
34123 Kassel (Lohfelden)
www.fahrschulzentrum-koblenz.d… -

SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH
Moselring 11
56073 Koblenz
Telefon: 0261 / 494-444
www.fahrschulzentrum-koblenz.d… -

BBG - Aus- und Weiterbildungszentrum Köln
Am Eifeltor 1
50997 Köln
Telefon: 0221 / 36790-887
Fax: 0221 / 36790-886
www.fahrer-qualifikation.de -

SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH
Hauptstraße 17-19 Gebäude 6352A
55120 Mainz
Telefon: 06131 / 61088-0
Fax: 06131 / 61088-11
www.fahrschulzentrum-koblenz.d… -

SVG Fahrschule Nord GmbH Neumünster
Ilsahl 1
24536 Neumünster
Telefon: 04321 / 3009-19
www.svg-fs-nord.de -

BVB Kraftfahrschule Singen GmbH
Otto-Hahn-Straße 8
78224 Singen
Telefon: 07731 / 8229383
Fax: 07731 / 8229384
www.bvb-fahrschule.de/standort… -

SVG Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eG
Ottenbecker Damm 15
21684 Stade
Telefon: 04141 / 510651
Mobil: 0170 / 6328307
www.svg-hannover.de/fuehrersch… -

SVG Aus- und Weiterbildungszentrum Hessen GmbH Fahrlehrerausbildungsstätte
Im Amtmann 11 - 15
35578 Wetzlar
Telefon: 06441 / 2008958
www.fahrschulzentrum-koblenz.d… -

Fahrschule der SVG Westfalen-Lippe eG
Cörmannstr. 21
58455 Witten
Telefon: 02302 / 2770838
Fax: 02302 / 2772386
Mobil: 0175 / 2697709
www.fahrschule-svg.de
FAQ Lkw Führerschein
Der wesentliche Unterschied liegt in der Anzahl der Personen, die befördert werden dürfen, und der Fahrzeuglänge. Mit der Klasse D1 dürfen Sie Busse steuern, die für maximal 16 Fahrgäste (außer dem Fahrer) gebaut sind und eine maximale Länge von 8 Metern nicht überschreiten. Die Klasse D hingegen ist die "große" Busklasse: Sie erlaubt die Beförderung von mehr als 16 Personen ohne Längenbeschränkung für das Fahrzeug.
Für den Erwerb der Busführerscheinklassen (D1, D1E, D, DE) müssen Sie mindestens 21 Jahre (für D1 & D1E) bzw. 24 Jahre (für D & DE) alt sein und den Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen. Zudem sind für die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches und augenärztliches Gutachten, ein Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs sowie ein spezifischer Leistungs-/Reaktionstest erforderlich.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung zum Busfahrer finanziell stark gefördert werden. Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, kommt eine Übernahme der Kosten zu 100 % über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Betracht. Auch für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterbilden möchten, gibt es länderspezifische Förderprogramme oder Zuschüsse über das Qualifizierungschancengesetz.
Sprechen Sie uns einfach an – wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Förderung.
Der Busführerschein wird für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Um die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Frist um weitere fünf Jahre zu verlängern, müssen Sie rechtzeitig ein aktuelles ärztliches und augenärztliches Gutachten einreichen. Wenn Sie den Führerschein gewerblich nutzen, ist für die Verlängerung zusätzlich der Nachweis über die 35-stündige Weiterbildung (BKF-Module) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) notwendig.
Eine reine Führerscheinausbildung reicht aus, wenn Sie Busse ausschließlich privat oder für bestimmte befreite Zwecke (z. B. im Rahmen von Probefahrten) steuern. Sobald Sie jedoch Personen gewerblich befördern möchten – sei es im Linienverkehr, im Reiseverkehr oder bei Werksfahrten –, schreibt das Gesetz zwingend eine erfolgreiche Prüfung zur (beschleunigten) Grundqualifikation vor der IHK vor.
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst eine theoretische Ausbildung von 130 Zeitstunden (oft als kompakter Blockunterricht) sowie 10 praktische Fahrstunden. Am Ende legen Sie eine 90-minütige theoretische Abschlussprüfung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen IHK ab. Ein großer Vorteil bei der SVG: Sie können die beschleunigte Grundqualifikation auch schon parallel zu Ihrem Führerscheinerwerb oder sogar davor absolvieren.






