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Barrierefreiheitserklärung
1. Einleitung
Die SVG Bundes-Zentralgenossenschaft setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), insbesondere § 3 BFSG, sowie die Barrierefreiheitsverordnung (BFV). Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich zudem aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG sowie der BFV. Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um.
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.svg.de.
2. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Technische Barrieren
iFrames von Drittanbietern: Diese Inhalte stammen von externen Quellen und entsprechen nicht immer den Barrierefreiheitsstandards – eine Anpassung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
Unvollständige HTML-Struktur: Beispielsweise werden <h1>-Überschriften nicht konsequent genutzt oder Formularfelder sind nicht korrekt mit <label>-Elementen verknüpft.
b) Inhaltliche Barrieren
nicht barrierefreie PDF- und Office-Dokumente: Diese Dokumente weisen häufig fehlende semantische Struktur, nicht barrierefreie Tabellen oder unzureichende Alternativtexte auf.
Sprachmischung ohne Kennzeichnung: Einige englische Begriffe oder Abschnitte sind nicht korrekt sprachlich im Code ausgezeichnet.
c) Unverhältnismäßige Belastung
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht werden.
Trotz umfangreicher Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei bereitzustellen:
ältere PDF-Dokumente und Office-Dateien
Viele der vor dem 02. Juni 2025 veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Häufig fehlen ihnen eine klare Struktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder sie enthalten komplexe Tabellen, deren barrierefreie Aufbereitung einen erheblichen personellen und technischen Aufwand erfordern würde.
Wir sind bestrebt, neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir stellen Ihnen diese nach Möglichkeit zur Verfügung.
4. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die SVG hilft Firmen aus der Transport- und Logistikbranche. Sie bieten viele Services an. Zum Beispiel Mautabrechnung, Tankkarten, Weiterbildung und Versicherungen. Die SVG macht Unternehmen sicherer und effizienter. Die Dienstleistungen gibt es in ganz Europa.
Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die SVG unterstützt Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche. Sie bieten verschiedene Services an, wie Mautabrechnung, Tankkarten, Weiterbildung, Arbeitssicherheit, Versicherungen und Steuererstattung. Ziel ist es, den Arbeitsalltag sicherer und effizienter zu machen.
5. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt. Methodik der Prüfung:
Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.
6. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
SVG Bundes-Zentralgenossenschaft
Straßenverkehr eG
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt
info@svg.de
Tel.: 069-7919-0
Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.
7. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Hessen
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de