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Krankenfahrtenabrechnung

  1. Krankenfahrten Abrechnung
Kontakt

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Jessica Grebe
Lehrgangsverwaltung, BKF Aus-und Weiterbildung

0261 494-374

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j.grebe@svg-koblenz.de

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Krankenfahrtenabrechnung für Taxi- und Mietwagenunternehmen

Nimmt die Abrechnung Ihrer Verordnungen zu viel Ihrer wertvollen Zeit in Anspruch?

Wir übernehmen das gerne für Sie – so verfügen Sie unmittelbar über die liquiden Mittel für Ihre erbrachten Fahrleistungen.

Mit unseren großen Erfahrungsschatz rund um das Thema Krankenfahrtenabrechnung, seit 1982, setzt sich unser engagiertes Team stets für Ihre Interessen und Wünsche ein. Dabei ist uns der persönliche Kontakt sehr wichtig. Sie erreichen stets die zuständige Ansprechperson oder ein kompetentes Teammitglied in direkter Telefonverbindung.

Ihre Vorteile:

keine Vertragslaufzeit

keinen Mindestumsatz

weniger Arbeitsaufwand

Sie sparen Zeit, Personal, Porto und Buchungskosten und verfügen sofort über Ihr Beförderungsentgelt.

Senden Sie uns Ihre Verordnungen - wir erledigen den Rest!

Krankenfahrtenabrechnung

FAQ Krankenfahrtenabrechnung

 Krankenfahrtenabrechnung ist eine Dienstleistung für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Diese Unternehmen führen Personentransporte zu Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehakliniken und Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen durch. Die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rententräger zahlen einem gesetzlich festgelegten Personenkreis die Fahrten zu bestimmten Behandlungen. Dazu erstellt der Arzt oder die Ärztin eine "Verordnung einer Krankenbeförderung". 

Mit dieser Verordnung fahren Unternehmer:innen Patientinnen oder Patienten und müssen dann die vertraglich vereinbarte Fahrvergütung den Kostenträgern in Rechnung stellen. Diese Rechnungsstellung muss in der Regel von einem elektronischen Datentransfer begleitet werden und zudem die Urbelege postalisch verschickt werden. Der Zeitaufwand dafür ist relativ hoch. Zudem erfolgt der Rechnungsausgleich durch die Kostenträger erst mit ziemlicher Verzögerung. Hier schaltet sich das Kompetenz-Center Krankenfahrten ein. 

Die/ der Taxi-/Mietwagenunternehmer:in schickt ihre/ seine Verordnungen mit Fahrbescheinigungen an die SVG. Diese erstellt die Rechnungen an die Kostenträger, übermittelt die Daten per DTA (Datenträgeraustausch) und versendet die Belege postalisch. Die errechnete Abrechnungssumme wird der/ dem Unternehmer:in innerhalb von 3 Arbeitstagen unter Abzug der Verarbeitungsgebühr und eventueller Rückbelastungen durch die Kostenträger in Vorkasse überwiesen. Der/ die Unternehmer:in verfügt also unmittelbar über die Liquidität aus den durchgeführten Fahrten. 

Privatpersonen benötigen eine vom Arzt oder der Ärztin erstellte „Verordnung einer Krankenbeförderung“. Die Krankenbeförderung zu bestimmten Behandlungen für einen gesetzlich festgelegten Personenkreis wird von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rententrägern gezahlt.  

 Taxi- und Mietwagenunternehmen führen Personentransporte zu Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehakliniken und Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen durch. Die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rententräger zahlen einem gesetzlich festgelegten Personenkreis die Fahrten zu bestimmten Behandlungen. Dazu erstellt der Arzt oder die Ärztin eine "Verordnung einer Krankenbeförderung". Mit dieser Verordnung fahren Taxi- und Mietwagenunternehmer:innen Patientinnen oder Patienten und müssen dann die vertraglich vereinbarte Fahrvergütung den Kostenträgern in Rechnung stellen. 

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