
Mautpflicht in der Schweiz
- Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige, eidgenössische Abgabe. Die LSVA ist umsatzsteuerfrei.
- Der Tarif der LSVA wird für alle in- und ausländischen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen angewendet, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t aufweisen, dem Gütertransport dienen und das öffentliche Straßennetz der Schweiz befahren.
Mautabrechnung in der Schweiz
Die Bezahlung der LSVA ist auf zwei Arten möglich:
- Durch den kostenpflichtigen Einbau einer von der Schweizer Zollverwaltung zugelassenen Mautbox
- Durch eine Tankservicekarte bei der Ausreise nach Deklaration der erforderlichen Daten bei Ein- und Ausfahrt in Verbindung mit der sogenannten ID-Card an den LSVA-Terminals.
Die SVG bietet über folgende SVG Tankservicekarten die Möglichkeit die LSVA bei der Ausreise aus der Schweiz zu begleichen. Der Fahrer benötigt also eine SVG Tankservicekarte sowie eine ID-Card. Von der Schweiz zugelassen sind:
Transparente Mautabrechnung über die SVG
- Sie erhalten bei zwei- oder vierwöchentlicher Faktura eine übersichtliche Abrechnung inkl. Ihrer Transaktionsdaten/Passagen.
- Sie wählen, ob Sie E-Invoicing oder herkömmliche Rechnungen per Post bevorzugen.
- Im KundenportalmySVG.de haben Sie 24/7 Zugriff auf Ihre Daten und Kontoverwaltung.
- Ermitteln Sie die Mautkosten für Ihre individuellen Strecken am besten über unseren Tourenkalkulator SVG-Mautex.
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