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Warum Brandschutzhelfer wichtig sind
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden, mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ziele der Ausbildung
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt praxisnahes Wissen und gibt den Teilnehmenden die Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln. Nach Abschluss sind Sie in der Lage:
✅ Entstehungsbrände schnell und effektiv zu bekämpfen
✅ Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen und Personen zu retten
✅ Feuerlöscheinrichtungen sicher zu bedienen
✅ Die Feuerwehr zu alarmieren und einzuweisen
✅ Notfallmaßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen

Seminarinhalte
Theorie
- Grundsätze des Brandschutzes
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der
Brandbekämpfung - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Handfeuerlöschern erfahren
Praxisnah & Effizient
Die Schulung dauert 5-6 Stunden und umfasst theoretische Inhalte sowie eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren. Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden.
Sichern Sie sich jetzt einen Platz in unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Termine für die Brandschutzhelfer-Ausbildung
Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb (inkl. AbfAEV)
Beschreibung
Erstschulung für Entsorgungsfachbetriebe (4,5 Tage)
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen eines Entsorgungsfachbetriebes benötigen eine fachliche Eignung nach § 56, Abs. 3 KrWG in Verbindung mit § 9, Abs. 1, Nr. 3 EfbV. Unsere Schulung vermittelt Ihnen hierfür alle notwendigen Inhalte, wie sie gemäß Anlage 1 der AbfAEV und Anlage 1 der EfbV gefordert sind.
Neben dem Besuch eines von der Behörde anerkannten Lehrganges ist zusätzlich eine ausreichende Berufserfahrung (2 Jahre) und eine entsprechende Berufsausbildung oder Meisterabschluss oder Studium notwendig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich vorab bei Ihrer Behörde bzw. Ihrer Zertifizierungsgesellschaft, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Das erworbene Fachwissen muss durch eine Fortbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden.
ACHTUNG!!! Die genauen Schulungstage sind:
Montag - Donnerstag jeweils 8:30 Uhr - 15:45 Uhr und Freitag 8:30 - 11:45 Uhr.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 981,00 € netto, 1.167,39 € brutto.
Key-Facts
Kennung | SVGDD-712 |
Freie Plätze | 6 |
Zeiten
Datum | 01.09.2025 – 05.09.2025 |
Dauer | (5 Tage) |
Beginn | 08:30 |
Ende | 11:45 |
Preise
Netto | 981,00 € |
Brutto | 1.167,39 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
Schulungszentrum Dresden,
SVG Autohof Washingtonstraße 40, 01139 Dresden |
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