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Warum Brandschutzhelfer wichtig sind
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden, mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ziele der Ausbildung
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt praxisnahes Wissen und gibt den Teilnehmenden die Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln. Nach Abschluss sind Sie in der Lage:
✅ Entstehungsbrände schnell und effektiv zu bekämpfen
✅ Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen und Personen zu retten
✅ Feuerlöscheinrichtungen sicher zu bedienen
✅ Die Feuerwehr zu alarmieren und einzuweisen
✅ Notfallmaßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen

Seminarinhalte
Theorie
- Grundsätze des Brandschutzes
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der
Brandbekämpfung - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Handfeuerlöschern erfahren
Praxisnah & Effizient
Die Schulung dauert 5-6 Stunden und umfasst theoretische Inhalte sowie eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren. Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden.
Sichern Sie sich jetzt einen Platz in unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Termine für die Brandschutzhelfer-Ausbildung
Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in
Beschreibung
In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.
Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)
Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:
Maßnahme gegen Brände
Bekämpfung von Entstehungsbränden
Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr
Hilfe leisten bei der Evakuierung
Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen
Notfallmaßnahmen
mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt
Rechtliche Grundlagen:
§ 10 ArbSchG
ArbStättV
ASR A 2.2
DGUV Information 205-023
DGUV Vorschrift 1 § 22
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 110,00 € netto, 130,90 € brutto.
Key-Facts
Kennung | SVGSH-96 |
Freie Plätze | 14 |
Zeiten
Datum | 27.09.2025 |
Dauer | (1 Tag) |
Beginn | 08:30 |
Ende | 12:30 |
Preise
Netto | 110,00 € |
Brutto | 130,90 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
24539 Neumünster,
Leinestraße 36, 24539 Neumünster |
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