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Niederlande Länderinformationen

Letzte Änderung: 12.12.2024

Ab 01.01.2025 gibt es in den Niederlanden Null-Emissionszonen für Nutzfahrzeuge. Dies betrifft einzelne Städte und Gemeinden, ist aber nicht zu vernachlässigen, da sonst Strafen drohen.
Bei den Einzelnen Gemeinden können unter bestimmten Vorraussetzungen Sondergenehmigungen beantragt werden.

Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht über alle Städte, die sich für die Einführung einer ZE-Zone entschieden haben. Neben Maastricht und Rotterdam haben 17 weitere niederländische Städte (z. B. Amsterdam und Eindhoven) ihre Absicht geäußert, ab dem 1. Januar 2025 Null-Emissions-Zonen einzuführen, aber endgültige Entscheidungen müssen noch getroffen werden.

StadtBereits bestehende UmweltzoneAnkündigung der ZE-ZoneDatum der Einführung
Alphen aan den RijnNeinJa1. Juli 2026
AmersfoortNeinJa1. Januar 2025
AmsterdamJaJa1. Januar 2025
ApeldoornNeinJa1. Januar 2025
ArnhemJaJa1. Juni 2026
AssenNeinJa1. Januar 2025
BredaJaJa 
Den BoschJaJa1. März 2025
Den HaagJaJa1. Januar 2025
DelftJaJa1. Januar 2025
DeventerNeinJa1. Januar 2025
DordrechtNeinJa 
EdeJaJa1. Januar 2026
EindhovenJaJa1. Januar 2025
EnschedeNeinJa1. Januar 2025
GoudaNeinJa1. Januar 2025
GroningenNeinJa1. Januar 2025
HaarlemJaJa1. Januar 2025
HoornNeinJa 
LeidenJaJa1. Januar 2025
MaastrichtJaJa1. Januar 2025
NijmegenNeinJa1. Januar 2025
RotterdamJaJa1. Januar 2025
RijswijkJa  
SchipholNeinJa1. Januar 2026
TilburgJaJa1. Januar 2025
UtrechtJaJa1. Januar 2025
VenloNeinJa1. Januar 2027
ZaanstadtNeinJa1. Januar 2026
ZwolleNeinJa1. Januar 2025

Besondere Vorschriften:

  • Es besteht eine Empfehlung an alle Kraftfahrzeuge, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
  • Auf einigen Autobahnabschnitten besteht zu bestimmten Zeiten ein Überholverbot für Lkw.
  • In Lkw-Kabinen besteht ein Rauchverbot.

Rauchverbot in Lkw-Kabine (ab 1.1.2022)

Ab dem 1.1.2022 gilt in den Niederlanden ein Rauchverbot in gewerblichen Fahrzeugen, inklusive Lkw. Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug dem Fahrer gehört und nur von ihm selbst gefahren wird. Das Verbot gilt auch für im Ausland angestellte Fahrer „sobald diese auf niederländischem Territorium tätig werden“. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von 450 bis 450.000 Euro fällig werden (Quelle: BGL).

Elektronische Entsendemeldung für Arbeitnehmer (ab 1.3.2020)

Das bedeutet:

  • Betroffen von dieser Meldepflicht sind auch Fahrer:innen im Straßengüterverkehr, die bilaterale Beförderungen mit den Niederlanden oder Kabotage-Beförderungen in den Niederlanden durchführen.
  • Transitverkehre durch die Niederlande sind ausgenommen.
  • Fahrer:innen, die in die NIederlande entsandt werden, müssen nur einmal pro Jahr gemeldet werden.
  • Der niederländische Mindestlohn und die niederländischen Arbeitsbedingungen sind für die Dauer der Entsendung einzuhalten.
  • Die Meldepflicht gilt auch für selbstfahrende Unternehmer.
  • Die Meldung hat elektronisch über die Webseite Posted Worker zu erfolgen, die teilweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.
  • Einsätze, die vor dem 01.03.2020 angefangen haben, müssen nicht nachgemeldet werden.
  • Entsandte Fahrende können als Kontaktperson für die niederländischen Behörden angegeben werden.
  • Die elektronische Meldung erfolgt eigenständig durch den entsendenden Arbeitgebenden.
  • Zusätzliche weiterführende Informationen

E-Vignette 2022 jetzt hier erwerben www.svg.de/e-vignetten.

Geschwindigkeitsbegrenzung

NiederlandeGeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
für LKW und Fahrzeugkombination über 3,5 t zGG
80 km/h

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