Alles, was Sie zur Mauterweiterung für Fahrzeuge über 3,5 t wissen müssen
Ab dem 1. Juli 2024 werden alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. So genannte „Handwerksfahrten“ bleiben mautfrei. Das gilt nur für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen.
Maut für Einsteiger
Warum wird Maut erhoben?
Der Begriff Maut, auch bekannt als Straßenbenutzungsgebühr, beschreibt eine Abgabe für die Nutzung von Verkehrsbauwerken wie Straßen, Brücken, Tunneln oder Autobahnen, die territorial gebunden sind und der so genannten externen Kosten, die für die Bevölkerung entstehen (Luftverschmutzung und Lärm-belastung). Mit der Zahlung einer Maut sollen die Nutzer an der Finanzierung beteiligt werden.
Für welche Straßen muss Maut entrichtet werden?
Die Gebührenpflicht besteht gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Zum 1. Juli 2018 wurde die Lkw-Maut auch auf einspurige Strecken und Ortsdurchfahrten ausgeweitet. Die rechtliche Grundlage dafür ist das vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, das am 31. März 2017 in Kraft getreten ist.
Wer ist für die Mautentrichtung verantwortlich?
Mautpflichtig ist nach § 2 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz die Person,
- die Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist
- die über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt
- die Führer des Motorfahrzeugs ist
- auf die das Motorfahrzeug zugelassen ist
- der das Kennzeichen des Motorfahrzeugs zugeteilt ist
Es besteht für alle aufgeführten Personen eine gesamtschuldnerische Haftung.
Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?
Die Mautpflicht besteht gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen
- die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
- die für den Güterkraftverkehr verwendet werden (2. Alternative)
und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t (künftig über 3,5 t) beträgt. Dies gilt einschließlich Anhänger. Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt eine der beiden Alternativen.
Welche Fahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen?
Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig.
- Mautfreie Fahrzeuge: Fahrzeuge, die nicht unter die Definitionskriterien des mautpflichtigen Fahrzeugs fallen (§ 1 Absatz 1 Satz 2)
- mautbefreite Fahrzeuge: Fahrzeuge, für welche der Gesetzgeber spezielle Ausnahmetatbestände geschaffen hat (§ 1 Absatz 2)
Mautfreiheit ergibt sich nur, wenn die beiden genannten Alternativen ausgeschlossen sind. Trifft eine der beiden Alternativen zu, besteht Mautpflicht.
Freiwillige Registrierung bei Toll Collect: Von der Mautpflicht dauerhaft ausgenommene Fahrzeuge können in die Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge eingetragen werden. Diese wird bei der Betreibergesellschaft geführt. Die Registrierung gilt für maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. Sie erfahren Näheres unter „Mautbefreiung“ im Internetangebot der Toll Collect.
Wie registriere ich mein Unternehmen bei Toll Collect?
Nutzen Sie hierfür den kostenlosen SVG-Service. Wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten:
- Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und Daten für die Registrierung
- Wir erstellen den Toll Collect Portal Zugang für Sie.
- Wir registrieren Ihr Unternehmen und Ihre Fahrzeuge für Sie im Portal.
- Weiterleitung der offiziellen Registrierungsformulare an Toll Collect inklusive einer Zusage zur Übernahme des Haftungsrisikos durch die SVG
- Abrechnung der Maut inklusive Reklamationsservice
- Individuelle Beratung durch SVG
- Schnelle und unbürokratische Bearbeitung
- Problemlösungs- und Info-Service und vieles mehr...
Wie zahle ich Maut?
Gerne übernehmen wir für Sie die kostenlose Registrierung Ihres Unternehmens, Ihrer Fahrzeuge und helfen Ihnen bei der Suche nach dem besten Abrechnungsweg! Nehmen Sie Kontakt zur Ihrer SVG auf!
Bereits SVG-Mautkunde?
Wenn Sie bereits Mautkunde bei der SVG sind, dann unterstützen wir Sie, wie gewohnt, bei der Fahrzeugregistrierung Ihrer Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Kontaktieren Sie Ihre regionalen SVG-Mautexperten.
Christiane Friedrich
Abteilungsleiterin
Tel.: 0351 8143-252
Fax: 0351 8143-114
maut@svg-dresden.de
Diana Wittich
Tel.: 030 25383-215
d.wittich@svg-berlin.de
Karsten Pruvost
Tel.: 0160 939 009 34
k.pruvost@svg-mv.de
Alexandra Kulosa
Tel.: 040 25450-165
a.kulosa@svg-hamburg.de
SVG SH Maut Team
Tel.: 04321/3009–24
maut@svg-sh.de
Aline Sophie Hoffmann
Tel.: 0421 34977-33
a.hoffmann@svg-bremen.de
Petra Eichhorst
Tank- und Mautserviceverfahren
Tel.: 0511 9626-185
Fax: 0511 9626-181
maut@svg-hannover.de
Benjamin Neuwirth
Kundenbetreuung
Tel.: 0211 7347-218
service@svg-nordrhein.de
Ihr ServiceTeam
Tel.: 0251 6061-113
Maut@svg-ms.com

Jürgen Richter
Teamleiter
Tel.: 0261 494-360

Patrick Klug
Geschäftsbereichsleiter Maut & Tankkarten
Tel.: 069 97963-123
p.klug@svg-hessen.de
Julia Meyer
Tel.: 0681 9250-121
maut@svg-saar.de
Alexander Ohlinger
Tel.: +49 631 71003-32
ohlinger@svg-pfalz.de
Alexander Busset
Tel.: 0761 70864-57
alexander.busset@svg-baden.de
Ihr ServiceTeam
Tel.: 0911 94010 80
maut@svg-sued.de
Tarife
Mauttarife ab dem 1.7.2024 für Fahrzeuge mit der Emissionsklasse 1. Tarife für die CO2 Emissionsklassen 2 bis 5 finden Sie unterhalb dieser Tabelle zum Download.
CO2 Emissionsklasse 1
Fahrzeug | > 3,5 t bis < 7,5 t | 7,5 bis <11,99 t | 12 t bis 18 t | >18 t mit bis zu 3 Achsen | >18 t mit 4 Achsen | >18 t mit 5 oder mehr Achsen | |||||
Euro VI | 15,1 | 17,8 | 24,0 | 30,5 | 32,4 | 34,8 | |||||
Euro V/EEV | 18,9 | 20,6 | 27,7 | 35,5 | 36,3 | 38,9 | |||||
Euro IV | 20,1 | 22,2 | 28,8 | 37,3 | 38,8 | 41,4 | |||||
Euro III | 22,5 | 25,0 | 32,8 | 44,9 | 45,4 | 47,8 | |||||
Euro II | 24,4 | 27,5 | 34,8 | 45,9 | 48,7 | 51,1 | |||||
Euro I/O | 24,8 | 27,6 | 35,0 | 48,4 | 51,2 | 51,6 | |||||
Emissions- frei | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Angaben in Cent. Quelle: BGL - Alle Angaben ohne Gewähr
Welche Fahrzeuge werden ab dem 1.7.2024 Mautpflichtig?
Hier sehen Sie einige mögliche Kombinationen von Fahrzeugen und Fahrern. Unter manchen Voraussetzungen bleiben Fahrzeuge mautbefreit. Die SVG-Mautexperten geben Ihnen gerne nähere Auskunft.















Ausnahmen / Handwerkerregelung
Der Absatz nach Bundesfernstraßenmautgesetz §1 Absatz 2 lautet.
„Die Maut nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten, wenn […] Fahrzeuge […] mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden.“
Dazu folgende Erläuterung.
- Der Fahrer muss selbst Handwerker sein. Es reicht nicht aus, dass der Fahrer für einen Handwerkbetrieb arbeitet oder fährt.
- Die Fahrt muss zur Ausübung des Handwerks (oder eines Vergleichbaren Berufs) dienen.
- Es müssen Dinge transportiert werden, die für das Handwerk des Betriebes benötigt werden oder im Zuge des Handwerks des Betriebes hergestellt wurden.
- Die Fahrt darf nicht gewerblich erfolgen.
Die Erläuterungen sind aktuell nur ein Entwurf und werden sicherlich im Laufe der Zeit noch verfeinert.
Sie haben Fragen?
Die erfahrenen Mautexperten der SVG beantworten gerne Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Registrierung Ihrer Fahrzeuge.
Webinare
Dieses Online-Seminar ist speziell für Einsteiger konzipiert, die sich erstmalig mit der Maut befassen müssen. Wir führen Sie schrittweise durch alle wichtigen Aspekte und brechen die Komplexität der Mautreform herunter. Dabei geben wir Ihnen praktische Ratschläge und Aktionsschritte an die Hand, damit Sie ab dem 1. Juli 2024 mit der Mautabwicklung starten können.
Die Mautprofis der SVG erklären Ihnen in diesem Webinar, welche Änderungen auf Sie zukommen und was Sie ab dem 1. Juli 2024 beachten müssen. Im Webinar geben wir Ihnen neben Beispielen anhand praxisnaher Fahrzeugkombinationen Antworten auf Ihre Fragen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maut für Ihre bestehenden Fahrzeuge und helfen Ihnen bei der Entscheidung für zukünftige Anschaffungen.
Mautgebühren berechnen
Mit dem Lkw-Routenplaner und Mautrechner SVG CargoApps
Mit unserem Mautrechner SVG CargoApps berechnen Sie nicht nur die Strecke und Fahrtzeit, sondern auch die Mautund Einsatzkosten einer Tour. Auch für Fahrzeuge über 3,5 t, die ab dem 1.7.2024 mautpflichtig werden, können Sie mit Hilfe von SVG CargoApps Ihre vorab Ihre Mautkosten berechnen und die Kosten Ihrer Touren planen und weiterberechnen.
Nachdem Sie Ihre Stopps geplant haben, können Sie diese Informationen unterhalb der Karte über die Schaltfläche "Maut" in der Routenzusammenfassung einsehen. Das Panel "Mautübersicht" zeigt dann eine ausführliche Kostenaufschlüsselung für Ihre Mautgebühren. Wichtig: Wählen Sie Ihre passende CO2-Emissionsklasse aus.

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