Sach- und Fachkunde Güterkraftverkehr (bbvg)
Informationen
Kennung | Datum (Dauer) | Ort | Freie Plätze | |
---|---|---|---|---|
4217 | 07.10.2024 – 18.10.2024 (10 Tage) |
Geschäftsstelle München,
Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München |
15 |
Beschreibung
Informationen zu den Lehrgängen Güterkraftverkehr / Verkehrsleiter
Zu Beginn unserer Kurse ist immer wieder zu hören, dass es andere Schulungsanbieter gibt, die den Kurs auf 5 oder 8 Tage anbieten. Diese Frage ist am Ende des Kurses von selbst beantwortet, wenn die Teilnehmer regelmäßig einhellig feststellen, dass die zwei Wochen schon knapp bemessen sind.
Man muss sich doch nur allein den Katalog der Themen ansehen, der seitens der IHK als Prüfungsanforderungen festgelegt wurde. Zieht man dann noch den Umfang der zur Verfügung stehenden Fachbücher hinzu, erübrigt sich nach unserer Ansicht die Frage nach der Kursdauer. Schließlich ist es unser Anspruch, nicht nur Prüfungsfragen durchzupauken, sondern auch die Zusammenhänge erklären, damit die Themen wirklich verstanden werden. Es kommt nicht von ungefähr, dass immer wieder Teilnehmer bei uns landen, die zuerst einmal einen dieser Schnellkurse besucht haben und damit schlechte Erfahrungen gemacht haben. Diese sind dann völlig überrascht, um wieviel mehr an Wissen wir ihnen vermitteln.
Fazit:
Wenn jemand Wert eine zielgerichtete, fundierte Prüfungsvorbereitung legt, dem sind zwei Wochen Lehrgang sicher nicht zu viel. Immerhin geht es um Ihre berufliche Zukunft!
Kursgebühr ohne LBT-Mitgliedschaft: 1.400 Euro inkl. Lehrmaterial
Weiterbildung - Förderung des BALM?
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtig sind Unternehmen,
die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5t beträgt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen. Seminaren und Schulungen gemäß des Maßnahmenkataloges zur Richtlinie „Weiterbildung“, z.B. Schulungen zu Fahrsicherheit und –ökonomie sowie Weiterbildungen für bestimmte Transportarten.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt:
Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge X Fördersatz
Der Fördersatz beträgt
bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen
bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und
bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern.
Die Förderhöhe beträgt
bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent
bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und
bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Kosten.
Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme 2 Mio. Euro
Unser Kooperationspartner LBT e.V. übernimmt gegen eine geringe Gebühr die Antragstellung für Sie. Informieren Sie sich unter: 0941- 467180
Zu Beginn unserer Kurse ist immer wieder zu hören, dass es andere Schulungsanbieter gibt, die den Kurs auf 5 oder 8 Tage anbieten. Diese Frage ist am Ende des Kurses von selbst beantwortet, wenn die Teilnehmer regelmäßig einhellig feststellen, dass die zwei Wochen schon knapp bemessen sind.
Man muss sich doch nur allein den Katalog der Themen ansehen, der seitens der IHK als Prüfungsanforderungen festgelegt wurde. Zieht man dann noch den Umfang der zur Verfügung stehenden Fachbücher hinzu, erübrigt sich nach unserer Ansicht die Frage nach der Kursdauer. Schließlich ist es unser Anspruch, nicht nur Prüfungsfragen durchzupauken, sondern auch die Zusammenhänge erklären, damit die Themen wirklich verstanden werden. Es kommt nicht von ungefähr, dass immer wieder Teilnehmer bei uns landen, die zuerst einmal einen dieser Schnellkurse besucht haben und damit schlechte Erfahrungen gemacht haben. Diese sind dann völlig überrascht, um wieviel mehr an Wissen wir ihnen vermitteln.
Fazit:
Wenn jemand Wert eine zielgerichtete, fundierte Prüfungsvorbereitung legt, dem sind zwei Wochen Lehrgang sicher nicht zu viel. Immerhin geht es um Ihre berufliche Zukunft!
Kursgebühr ohne LBT-Mitgliedschaft: 1.400 Euro inkl. Lehrmaterial
Weiterbildung - Förderung des BALM?
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtig sind Unternehmen,
die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5t beträgt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen. Seminaren und Schulungen gemäß des Maßnahmenkataloges zur Richtlinie „Weiterbildung“, z.B. Schulungen zu Fahrsicherheit und –ökonomie sowie Weiterbildungen für bestimmte Transportarten.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt:
Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge X Fördersatz
Der Fördersatz beträgt
bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen
bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und
bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern.
Die Förderhöhe beträgt
bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent
bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und
bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Kosten.
Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme 2 Mio. Euro
Unser Kooperationspartner LBT e.V. übernimmt gegen eine geringe Gebühr die Antragstellung für Sie. Informieren Sie sich unter: 0941- 467180
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 1.350,00 € netto, 1.350,00 € brutto.