Fahrschulbetriebswirtschaft nach § 18 Abs. 1, 5 FahrlG
Informationen
Kennung | Datum (Dauer) | Ort | Freie Plätze | |
---|---|---|---|---|
WZ-WB4 | 23.06.2025 – 03.07.2025 (9 Tage) | AWZ Wetzlar, 35578 Wetzlar | 16 |
Beschreibung
Voraussetzungen:
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn:
1. der Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet hat und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
2. keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach § 29 nicht erfüllen kann,
3. der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt,
4. der Bewerber mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war,
5. der Bewerber erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat,
6. der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.
Die Teilnahme an dem Lehrgang war erfolgreich, wenn der Teilnehmer an allen Veranstaltungen des Lehrgangs teilgenommen und durch aktive Beteiligung gezeigt hat, dass er zur betriebswirtschaftlichen Leitung einer Fahrschule befähigt ist.
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn:
1. der Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet hat und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
2. keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach § 29 nicht erfüllen kann,
3. der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt,
4. der Bewerber mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war,
5. der Bewerber erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat,
6. der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.
Die Teilnahme an dem Lehrgang war erfolgreich, wenn der Teilnehmer an allen Veranstaltungen des Lehrgangs teilgenommen und durch aktive Beteiligung gezeigt hat, dass er zur betriebswirtschaftlichen Leitung einer Fahrschule befähigt ist.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 1.450,00 € netto, 1.450,00 € brutto.