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Fronleichnam 2020, Lkw-Fahrverbot oder nicht?

Am Donnerstag, den 11. Juni 2020 ist Fronleichnam, kein bundeseinheitlicher Feiertag und aufgrund der unterschiedlichen Corona-Lockerungen in diesem Jahr noch verwirrender als sonst.
Feiertag ist in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz & Saarland, in diesen Bundesländern gelten zur Zeit keine Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkw.
Aber Achtung, in Berlin und Sachsen gelten bereits seit Anfang Juni wieder die gewohnten Sonn- und Feiertagsfahrverbote, in Bayern werden sie ab dem 15. Juni und in weiteren Bundesländern ab Juli wieder eingeführt.

Hier die Übersicht der Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19 zu den Sonn- und Feiertagsfahrverboten

Bundesland

Gültig bis

Baden- Württemberg

30. Juni 2020

Bayern

14. Juni 2020

Berlin

01. Juni 2020

Brandenburg

30. September 2020

Bremen

30. August 2020

Hamburg

24. Juni 2020

Hessen

30. Juni 2020

Mecklenburg- Vorpommern

30. Juni 2020

Niedersachsen

31. August 2020

Nordrhein- Westfalen

31. August 2020

Rheinland-Pfalz

30. August 2020

Saarland

bis auf Weiteres

Sachsen

31. Mai 2020

Sachsen-Anhalt

31. August 2020

Schleswig- Holstein

30. Juni 2020

Thüringen

31. August 2020

Quelle: BAG, Bundesamt für Güterverkehr, Stand 5.6.2020

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