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BKrFQV-Reform ist in Kraft: Das ändert sich für Berufskraftfahrer

27.08.2026

BKrFQV-Reform ist in Kraft: Das ändert sich für Berufskraftfahrer

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Lange angekündigt, jetzt geltendes Recht: Die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 17. August 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist einen Tag später in Kraft getreten.

Für Fahrerinnen und Fahrer, für Ausbildungsbetriebe und für Unternehmen, die um Personal ringen, bringt sie eine ganze Reihe praktischer Erleichterungen.

Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation jetzt in neun Sprachen

Die wohl weitreichendste Neuerung: Die theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann künftig nicht mehr nur auf Deutsch abgelegt werden. Zugelassen sind zusätzlich

  • Albanisch
  • Englisch
  • Hocharabisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

Damit fällt eine Hürde weg, an der bislang viele geeignete Bewerberinnen und Bewerber gescheitert sind – nicht am Fachwissen, sondern an der Prüfungssprache. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben unverändert.

Wichtig für die Planung: Die gewünschte Prüfungssprache muss bereits bei der Anmeldung zur Prüfung festgelegt werden. Sprechen Sie das also frühzeitig mit uns und Ihrer IHK ab. Für die reguläre Grundqualifikation gilt die Sprachöffnung nicht.

Praktische Prüfung der Grundqualifikation wird entschlackt

Bei der Grundqualifikation entfällt der praktische Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Fahrsituationen". Auch die Fahrprüfung selbst wurde gestrafft. Der Prüfungsumfang sinkt damit spürbar, ohne dass die sicherheitsrelevanten Inhalte aus der Ausbildung verschwinden.

Weiterbildung: Kenntnisbereiche dürfen mehrfach wiederholt werden

Die bisherige Beschränkung, nach der ein Kenntnisbereich innerhalb des Fünfjahreszeitraums nur begrenzt wiederholt werden durfte, ist entfallen. Für die Praxis heißt das: Sie können die fünf Module deutlich freier zusammenstellen und sich stärker an Terminen, Standorten und dem tatsächlichen Schulungsbedarf im Betrieb orientieren.

Gerade bei kurzfristiger Disposition und bei Fahrpersonal mit unregelmäßigen Einsatzzeiten macht das die Planung leichter. Alle Termine finden Sie wie gewohnt in unserem Seminar-Portal.

Sehtest künftig auch beim Augenoptiker

Die Untersuchung des Sehvermögens für Bewerberinnen und Bewerber sowie Inhaber einer Fahrerlaubnis darf künftig auch von bestimmten Augenoptikerbetrieben vorgenommen werden. Wer seine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D erwirbt oder verlängert, spart damit im besten Fall Wartezeit und einen zusätzlichen Termin.

Umschreibung von Fahrerlaubnissen: Ukraine und Montenegro neu aufgenommen

Die Ukraine und Montenegro wurden in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen. Für Unternehmen, die Fahrpersonal aus diesen Ländern gewinnen wollen, verändert sich damit die Ausgangslage bei der Umschreibung. Welche Fahrerlaubnisklassen im Einzelfall betroffen sind und welche Nachweise die Fahrerlaubnisbehörde verlangt, klären Sie am besten vorab – wir unterstützen Sie dabei gern.

Ebenfalls gestrichen wurde eine Regelung der FeV zur sogenannten Schlüsselzahl 70. Auch das kann Auswirkungen auf die Anerkennung bestimmter ausländischer Fahrerlaubnisse haben.

Ausblick: E-Learning in der Weiterbildung folgt

Das Bundesministerium für Verkehr hat angekündigt, weitere Reformschritte in einer separaten Verordnung zu regeln – darunter die Einführung des E-Learnings im Rahmen der obligatorischen Weiterbildung. In Kraft ist das noch nicht. Wir bereiten uns aber bereits darauf vor und halten Sie hier auf dem Laufenden.

Was Sie jetzt tun können:

  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb Beschäftigte oder Bewerber sind, für die eine fremdsprachige Prüfung den Berufszugang öffnet.
  • Nutzen Sie die neue Flexibilität bei der Modulwahl für Ihre Weiterbildungsplanung.
  • Sprechen Sie uns bei Fragen zur Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse an.

Ihre Ansprechperson vor Ort berät Sie zu allen Schritten, von der Qualifizierung neuer Fahrerinnen und Fahrer bis zur Terminplanung für die BKF-Module.

Quelle: Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, BGBl. 2026 I Nr. 236 vom 17.08.2026 (https://recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/236 )

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