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Bei der Beförderung gefährlicher Güter bedarf es eine Beratung von Spezialist:innen, um die komplexen Vorschriften des Gefahrgutrechts einzuhalten. Die SVG Gefahrgutspezialist:innen verfügen über hohe Fachkompetenzen rund um die Gefahrgutbeförderung. Die SVG ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die sichere Beförderung gefährlicher Güter geht.
Gefahrgutbeauftragte
Die SVG Gefahrgutbeauftragten unterstützen unter anderem bei der:
- Einhaltung der Vorschriften
- Gefahrgutbeförderung
- Auswahl / Ausstattung von Beförderungsmitteln
- Unterweisung / Schulung
Somit wird maßgeblich zum Schutz Ihrer Beschäftigten, der Umwelt sowie der Allgemeinheit beigetragen und das Risiko von Gefahrgutunfällen minimiert.
SVG Gefahrgut Seminare & Schulungen deutschlandweit
Fahrsicherheitstraining LKW (KB 1+3)
Beschreibung
Wie reagiert man auch in heiklen Fahrsituationen souverän und sicher? Das Training vermittelt praxisorientiert die Grundlagen der Fahrphysik und -sicherheit. Die Teilnehmer:innen lernen die aktiven und passiven Grundregeln der Fahrsicherheit wie Bremsen, schneller Spurwechsel, Ausweichen bei Hindernissen und unterschiedlichen Fahrbahnbelägen und trainieren das Beherrschen des Fahrzeugs in Gefahrensituationen in Theorie und Praxis.
Bei Bedarf kann die Fahrzeugart angepasst werden.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 290,00 € netto, 294,15 € brutto.
Key-Facts
Kennung | SVGH-430 |
Freie Plätze | 8 |
Zeiten
Datum | 30.11.2024 |
Dauer | (1 Tag) |
Beginn | 08:30 |
Ende | 16:30 |
Preise
Netto | 290,00 € |
Brutto | 294,15 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
Molkerei Ammerland GmbH,
Gewerbestraße 4, 26835 Brinkum |
Alternative Termine (2 Treffer)
Veranstalter
Straßenverkehrs-Genossenschaft (SVG) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eG
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Allgemeine Teilnahmebedingungen bei Aus- oder Weiterbildungen
Geltung dieser Bedingungen
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen Aus- und Weiterbildung gelten für alle von den Straßenverkehrsgenossenschaften und deren Tochtergesellschaften (SVG) durchgeführten Seminare. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit der SVG ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
Vertragsabschluss / Anmeldung
Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online (sofern verfügbar) bei der SVG erfolgen. Mit der Anmeldung werden die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen bei Aus- und Weiterbildung“ als verbindlich geltend anerkannt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung gilt als Vertragsabschluss, sobald sie von der SVG schriftlich bestätigt wurde.
Rücktritt / Kündigung
Abmeldungen und Stornierungen sind bis 14 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen zwischen dem 13. Arbeitstag und dem 5. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn können 50% der Seminarkosten berechnet werden. Bei Stornierungen danach bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn werden die vollen Seminarkosten berechnet. Teilnehmer/-innen, die nicht zur Veranstaltung erscheinen oder bereits Stunden besucht haben, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Seminarkosten verpflichtet.
Die SVG behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (Erkrankung des/der Referenten/-in, höherer Gewalt), Veranstaltungen zu verschieben bzw. abzusagen. In diesen Fällen werden die Teilnehmer/-innen umgehend benachrichtigt. Die SVG wird versuchen, diese Teilnehmer/-innen auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der/die Teilnehmer/-in einverstanden ist/sind. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des/der Teilnehmers/-in oder des/der Anmeldenden, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Rücktritt und Kündigung haben jeweils in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts oder der Kündigung ist der Eingang der Erklärung bei der SVG maßgeblich.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen über die Teilnahme an Schulungen und ggf. Schulungsunterlagen sowie Verpflegung werden nach erfolgter Schulung erstellt und sind gemäß den auf den Rechnungen aufgeführten Zahlungsbedingungen fällig. Die Teilnahmegebühren sind Nettopreise. Sofern nicht anders angegeben, ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Schulungen im Rahmen der obligatorischen Berufskraftfahrerweiterbildung sind gemäß § 4 Nr. 21 UStG. umsatzsteuerfrei.
Sonstiges / Schlussbestimmungen
Die SVG haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von der SVG zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die SVG ist berechtigt, die Identität des/der Teilnehmers/-in durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Die Daten des/der Teilnehmer(s)/-in bzw. des/der Vertragspartner(s)/-in werden von der SVG zur Vor-bereitung und Durchführung der Veranstaltung soweit geschäftsnotwendig und gesetzlich zulässig EDV-mäßig erfasst und verarbeitet (§ 33 BDSG). Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Hannover.
Stand: 15.11.2016
Datenschutzerklärung des Veranstalters
Datenschutzerklärung
§ 1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten
(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei einem Vertragsschluss mit uns. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen.
(2) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Straßenverkehrs-Genossenschaft (SVG) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eG, Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover, zentrale@svg-hannover.de. Zum Datenschutzbeauftragten ist Herr Folkmar Schmidt von der TRANSTREUHAND GmbH, Gotenstraße 17, 20097 Hamburg, bestellt. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter geschaeftsleitung@svg-hannover.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.
(3) Wir erheben von Ihnen die für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten, wie insbesondere Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Kontoverbindung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten im rechtlich zulässigen Rahmen zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung. Dieser Nutzung können Sie jederzeit formlos widersprechen. Werbewidersprüche können Sie z. B. per E-Mail an zentrale@svg-hannover.de schicken.
§ 2 Ihre Rechte
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- Recht auf Berichtigung oder Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
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§ 3 Weitere datenschutzrelevante Informationen
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Stand: 30.11.2022