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Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Letzte Änderung: 04.08.2022

Auszubildende zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin lernen in drei Jahren:

  • Fahrzeuge zu kontrollieren, warten und pflegen
  • Übernahme- und Abfahrtkontrollen durchzuführen
  • Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten einzuhalten
  • Beförderungen durch Kontrollen der Güter auf Mängel und Schäden sowie der mitzuführenden Dokumente vorzubereiten
  • Ladung zu stauen und zu sichern
  • Bremsweg des Fahrzeugs zu berechnen und während der Fahrt zu berücksichtigen
  • Frachtbriefe zu bearbeiten
  • Fahrtrouten zu erstellen und den erforderlichen Personaleinsatz zu planen
  • bei Unfällen zu helfen und Unfallstellen abzusichern
  • Störungen und Zwischenfälle zu meistern

und damit Lkw sicher und wirtschaftlich zu führen und sich kompetent gegenüber Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten sowie anderen Verkehrsteilnehmenden zu verhalten.

Ausgebildet wird in Transportlogistikunternehmen, der Berufsschule und in der Fahrschule. In Transportlogistikunternehmen findet die berufspraktische Ausbildung statt. Die Berufsschule vermittelt die fachspezifische und allgemeinbildende Ausbildung entweder ein- bis zweimal die Woche oder als Blockunterricht und in der Fahrschule erfolgt die Fahrschulausbildung zur Vorbereitung auf die Fahrprüfung.

Den Pkw-Führerschein können Auszubildende mit 17 Jahren, den Lkw-Führerschein mit 18 Jahren erwerben. Die Kosten übernimmt der Ausbildungsbetrieb. Die körperliche und geistige Fähigkeit zum Führen von Fahrzeugen ist durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nachzuweisen. Schon mit 16 Jahren ist national die Fahrt als Beifahrer:in im Umkreis von 50 km vom Standort des Fahrzeugs erlaubt.

Mit dem Prüfungszeugnis haben Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen einen qualifizierten Berufsabschluss erworben.

Vorsprung durch Wissen - Qualifizierungsangebote finden Sie im SVG-Seminar-Portal

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