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Letzte Änderung: 25.11.2024
Dänemark steigt aus dem Eurovignetten-Verbund aus:
Ab dem 1.1.2025 wird eine elektronische entfernungsabhängige CO2-Maut eingeführt.
Der Mauttarif wird sich dann nach der Gewichtsklasse des Fahrzeugs und nach der CO2-Einstufung des Fahrzeuges richten. Die Einstufung der CO2-Emissionklassen erfolgt nach den EU-Vorgaben – also analog zur deutschen Maut.
- Ab dem 01. Januar 2025 werden zunächst nur Autobahnen und das übergeordnete Straßennetz (ca. 10.900 km) für Fahrzeuge über 12
- Tonnen mautpflichtig. In den dänischen Umweltzonen werden höhere Mautsätze erhoben.
- Ab dem 1. Januar 2027 wird die Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet.
- Ab dem 1. Januar 2028 wird eine Mautpflicht auf allen öffentlichen Straßen in Dänemark bestehen.
Die Maut kann entweder mit einem digitalen Streckenticket oder ganz einfach per OBU entrichtet werden. Die SVG fleXboxEUROPA ist für die Maut in Dänemark ab dem 1.1.2025 ausgerüstet.
In Dänemark gilt die E-Vignette bis zum 31.12.2024.
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Zur Abrechnung von Brücken, Fähren und Tunnel in Dänemark ist die
SVG fleXboxEUROPA einsetzbar, diese kann auch in vielen weiteren Ländern Europas genutzt werden.
Allgemeine Infos
Besondere Vorschriften
- Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
- Es besteht ein Rauchverbot sobald sich mehrere Personen in der Lkw-Kabine aufhalten.
Umweltzonen
Zum 1. Juli 2020 sind bezüglich der Umweltzonen der Städte Kopenhagen, Frederiksberg. Aalborg, Odense und Aarhus Änderungen in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Lkw über 3,5 t zGM, die nach dem 1. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurden, in die Umweltzonen einfahren. Eine Umweltplakette ist nicht mehr notwendig.
Eine im Ausland zugelassener Lkw oder Bus, der vor dem 1. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurde und mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurde, und/oder die entsprechende Euroschadstoffnorm erfüllt, kann ebenfalls in die Umweltzonen einfahren, muss zuvor jedoch für das dänische System registriert werden. Kleinere Lkw bis 3,5 t zGM dürfen ab 1. Juli 2020 nur noch in die Umweltzonen einfahren, sofern sie am 1. Januar 2007 oder später erstmals zugelassen wurden.
Weitere deutschsprachige Informationen über die dänische Umweltzone finden Sie hier
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Dänemark | Geschwindigkeit |
innerhalb geschlossener Ortschaften für Fahrzeuge über 3,5 t | 50 km/h |
außerhalb geschlossener Ortschaften für Fahrzeuge über 3,5 t | 80 km/h |
auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge über 3,5 t | 80 km/h |