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Slowenien Länderinformationen
Letzte Änderung: 13.10.2025
Besondere Vorschriften:
- Alle Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren.
- Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist nicht zulässig.
- Eine Warnweste muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
LkwParkdauer auf 25 Stunden begrenzt:
Die Parkdauer für Lkw über 3,5 t zGG ist auf Parkplätzen von Autobahnen und Schnellstraßen auf max. 25 Stunden begrenzt.
LkwÜberholverbot:
Für Lkw über 3,5 t zGG besteht zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr ein Überholverbot auf dem
gesamten slowenischen Autobahn und Schnellstraßennetz.
Dreiländerverkehre:
Mit Slowenien wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach die Gemeinschaftslizenz als bilaterale Fahrtgenehmigung für den Dreiländerverkehr mit Durchfahren des Heimatlandes auf dem
verkehrsüblichen Weg anerkannt wird.
Fahrzeugdokumente:
- KFZSchein
- Grüne Versicherungskarte ist erforderlich.
- CMRFrachtbrief
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Innerhalb geschlossener Ortschaften | km/h |
---|---|
Lkw zulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 7,5 t |
50 |
Lkw zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t |
50 |
Außerhalb geschlossener Ortschaften: auf Autobahnen | km/h |
---|---|
Lkw zulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 7,5 t |
80 |
Lkw zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t |
70 |
Gefährliche Güter |
70 |
Auf Straßen mit 4 Spuren (Schnellstraßen oder doppelspurige Straßen) | km/h |
---|---|
Lkw zulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 7,5 t |
80 |
Lkw zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t |
70 |
Gefährliche Güter |
70 |
Auf Allzweckstraßen | km/h |
---|---|
Lkw zulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 7,5 t |
80 |
Lkw zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t |
70 |
Gefährliche Güter |
70 |