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Tschechien Länderinformationen

Letzte Änderung: 09.12.2021

  • Alle Kraftfahrzeuge sind ganzjährig verpflichtet auch am Tage mit eingeschaltetem Licht zu fahren.
  • Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtung zulässig.
  • Winterausrüstung
    • Alle Personen- und Güterkraftverkehrsfahrzeuge über 3,5 t zGG müssen auf allen Straßen im Zeitraum vom 1. November bis 31. März auf der Antriebsachse grundsätzlich mit Winterreifen ausgerüstet sein. Mindestprofiltiefe beträgt 6 mm. Die Reifen sollten den Hinweis M+S, M.S. oder M&S tragen.
  • Eine generelle Mitführungspflicht von Schneeketten besteht in der Tschechischen Republik nicht. Schneeketten müssen aber auf schneebedeckten Straßen bei entsprechender Beschilderung am Fahrzeug montiert sein.
  • Schneeketten müssen aber auf schneebedeckten Straßen bei entsprechender Beschilderung am Fahrzeug montiert sein.

Entsendevorschriften
Die tschechischen Entsendevorschriften sind seit 01. April 2017 in Kraft. Gesetzliche Grundlage
ist das Gesetz Nr. 93/2017. 
 

Anwendung: 
Im Bereich des Straßengüterverkehrs werden die tschechischen Entsendevorschriften auf alle
grenzüberschreitenden Beförderungen und Kabotagebeförderungen in der Tschechischen
Republik angewandt. Transitbeförderungen durch die Tschechische Republik sind von der
Anwendung ausgenommen. 
 

Mindestlohn: 
Bei grenzüberschreitenden Beförderungen und Kabotagebeförderungen müssen die
tschechischen Lohn­ und Sozialvorschriften beachtet werden. 

Entsendemeldung: 
Eine Entsendemeldung wird derzeit in der Tschechischen Republik nicht verlangt.

Mitzuführende Dokumente: 
Es besteht die Verpflichtung ein Dokument über das arbeitsrechtliche Verhältnis der Fahrenden (z. B.
Arbeitsvertrag) sowie eine Übersetzung des Dokumentes in die tschechische Sprache
mitzuführen. 

Bußgelder: 
Können die bei einer Kontrolle vorgeschriebenen Dokumente über das arbeitsrechtliche Verhältnis
nicht vorgelegt werden, so haben die Ordnungsbehörden die Möglichkeit eine Geldstraße in Höhe
von bis zu 500.000 CZK (ca. 20.000 €) zu verhängen. 

Zuständige Behörde: 
Für die Kontrolle der Entsendevorschriften ist die Staatliche Arbeitsinspektion der Tschechischen
Republik zuständig. Weitere Informationen unter: www.suip.cz

Geschwindigkeitsbegrenzungen

TschechienGeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
für LKW über 3,5 t zul. GG auf Autobahnen
80 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
für LKW über 3,5 t zul. GG auf den übrigen Straßen
80 km/h

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