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Warum Brandschutzhelfer wichtig sind
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden, mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ziele der Ausbildung
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt praxisnahes Wissen und gibt den Teilnehmenden die Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln. Nach Abschluss sind Sie in der Lage:
✅ Entstehungsbrände schnell und effektiv zu bekämpfen
✅ Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen und Personen zu retten
✅ Feuerlöscheinrichtungen sicher zu bedienen
✅ Die Feuerwehr zu alarmieren und einzuweisen
✅ Notfallmaßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen

Seminarinhalte
Theorie
- Grundsätze des Brandschutzes
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der
Brandbekämpfung - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Handfeuerlöschern erfahren
Praxisnah & Effizient
Die Schulung dauert 5-6 Stunden und umfasst theoretische Inhalte sowie eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren. Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden.
Sichern Sie sich jetzt einen Platz in unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Termine für die Brandschutzhelfer-Ausbildung
- 01139 Dresden
- 04356 Leipzig
- 19069 Lübstorf
- 20537 Hamburg
- 24536 Neumünster
- 24539 Neumünster
- 33619 Bielefeld
- 34123 Kassel
- 35578 Wetzlar
- 35641 Schöffengrund
- 40591 Düsseldorf
- 44379 Dortmund
- 44577 Castrop-Rauxel
- 47167 Duisburg
- 48155 Münster
- 48599 Gronau
- 48653 Coesfeld
- 49545 Tecklenburg
- 50997 Köln
- 55120 Mainz
- 56073 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 58099 Hagen
- 58455 Witten
- 60487 Frankfurt am Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60489 Frankfurt/Main
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 67071 Ludwigshafen
- 67659 Kaiserslautern
- 67659 Kaiserslautern
- 67659 Kaiserslautern
- 70327 Stuttgart
- 70794 Filderstadt-Sielmingen
- 78050 Villingen-Schwenningen
- 80992 München
- 86673 Bergheim
- 90431 Nürnberg
- 96132 Schlüsselfeld
- 97337 Dettelbach
- 99098 Erfurt
| Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
14.09.2026 09:00 - 16:30 |
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Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt. Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Brandschutzhelfer:in |
21.09.2026 09:00 - 13:30 |
50997 Köln |
Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
23.09.2026 08:30 - 12:30 |
70327 Stuttgart |
Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
23.09.2026 08:30 - 12:30 |
80992 München |
Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
23.09.2026 08:30 - 12:30 |
90431 Nürnberg |
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Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
26.09.2026 08:30 - 12:30 |
24539 Neumünster |
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SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt. Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Sicherheitsbeauftragte - Grundlehrgang |
05.10.2026 - 06.10.2026 |
50997 Köln |
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SeminarinhalteDieser Lehrgang richtet sich an Personen die als Sicherheitsbeauftrage*r tätig werden wollen und beinhaltet die folgenden Themen:
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zu Brandschutzhelfer:innen |
07.10.2026 09:00 - 12:00 |
01139 Dresden |
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SeminarinhalteGemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) "Maßnahmen gegen Brände" müssen Sie als Arbeitgeber:in eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. In diesem Seminar werden den Teilnehmer:innen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion als Brandschutzhelfer:in vermittelt.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Brandschutz- und Räumungshelfer:in |
09.10.2026 09:00 - 16:00 |
40591 Düsseldorf |
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SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit §10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
12.10.2026 09:00 - 16:30 |
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SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt. Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Brandschutzhelfer:in |
12.10.2026 09:00 - 13:30 |
40591 Düsseldorf |
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SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zu Brandschutzhelfer:innen |
13.10.2026 08:00 - 12:00 |
04356 Leipzig |
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SeminarinhalteGemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) "Maßnahmen gegen Brände" müssen Sie als Arbeitgeber:in eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. In diesem Seminar werden den Teilnehmer:innen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion als Brandschutzhelfer:in vermittelt.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer*in gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände |
28.10.2026 08:00 - 12:30 |
56073 Koblenz |
Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBrandschutzhelfer*innen werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen. Themeninhalte sind unter Anderem Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, Praxisanteil (Feuerlöschübung)
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Brandschutzhelfer:in |
03.11.2026 09:00 - 13:30 |
50997 Köln |
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SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Fortbildung für bereits ausgebildete Brandschutzhelfer:innen |
05.11.2026 09:00 - 13:30 |
40591 Düsseldorf |
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SeminarinhalteGemäß DGUV Information 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. In unserem halbtägigen Lehrgang werden die bestehenden Kenntnisse aufgefrischt und über Neuerungen im Brandschutz informiert. Eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher ist mit enthalten.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
09.11.2026 09:00 - 16:30 |
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SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt. Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in |
14.11.2026 08:30 - 17:15 |
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SeminarinhalteBrandgefahr bedeutet für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine ernste Bedrohung. Die DGUV-Information 205-023 fordert eine ausreichende Anzahl. Wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei geringer Gefährdung ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und zu benennen. Ziel des Seminars ist es, theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zu erforderlichen Sofortmaßnahmen im Brandfall und der entsprechenden Brandverhütung zu erlangen. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss dieser Veranstaltung in der Lage sein, Grundtätigkeiten wie z.B. Bekämpfung von Entstehungsbränden, Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen, Kontrolle von Brandschutzvorrichtungen oder Rettung von Menschen aus Brandgefahren selbstständig nach Weisung durchzuführen. Eine Auffrischung sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
14.11.2026 08:30 - 12:30 |
24539 Neumünster |
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SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt. Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
17.11.2026 08:30 - 12:30 |
80992 München |
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Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
17.11.2026 08:30 - 12:30 |
90431 Nürnberg |
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Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
18.11.2026 08:30 - 12:30 |
70327 Stuttgart |
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Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände |
20.11.2026 08:00 - 12:30 |
60487 Frankfurt am Main |
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SeminarinhalteBrandschutzhelfer*innen werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen. Themeninhalte sind unter Anderem Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, Praxisanteil (Feuerlöschübung)
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Sicherheitsbeauftragte - Grundlehrgang (Online) |
23.11.2026 - 24.11.2026 |
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SeminarinhalteDieser Lehrgang richtet sich an Personen die als Sicherheitsbeauftrage*r tätig werden wollen und beinhaltet die folgenden Themen:
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
24.11.2026 08:30 - 12:30 |
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Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
25.11.2026 08:30 - 12:30 |
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Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Brandschutzhelfer:in |
30.11.2026 09:00 - 13:30 |
40591 Düsseldorf |
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SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
14.12.2026 09:00 - 16:30 |
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SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt. Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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FAQ Brandschutzhelfer-Ausbildung
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu benennen – in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.
Die Schulung dauert in der Regel 5–6 Stunden und umfasst sowohl theoretische Inhalte (Grundsätze des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall) als auch eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren.
Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen, um die Kenntnisse aktuell zu halten und über Neuerungen im Brandschutz informiert zu bleiben.
Die Ausbildung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden sollen.





